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- Ansprech- und Beratungsstelle für die Bevölkerung
- Vermittlung/Weiterleitung der Hilfesuchenden an zuständige Institutionen, z.B. ambulante Hospizdienste, Krankenhäuser, Schmerzambulanzen, Selbsthilfe- oder Trauergruppen
- Ansprech- und Beratungsstelle für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
- Zentrale Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Strategie, Informationsmaterial, Zusammenarbeit mit Medien
- Organisation von Bildungs- und Informationsveranstaltungen
- Zentrale Informationssammlung
Quelle:
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen an das Abgeordnetenhaus von Berlin im Rahmen der Diskussion um die Weiterführung eines unabhängig beratenden Hospizbüros in Berlin
Drucksache Nr. 14/561
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Letzte Änderung: 07.03.17 |
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